AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle Verkäufe unserer Waren an unsere Abnehmer regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Lieferzusagen erfolgen unter dem Vorbehalt eigener Liefermöglichkeit. Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, ziehen keine Regressansprüche nach sich, z.B. bei Streik, Krieg, Unwetter, Importrestriktionen, Lieferschwierigkeiten bei Transportverzögerungen, höherer Gewalt.
  3. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste.
  4. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) so wie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Reklamationen wegen der Qualität der gelieferten Flaschenbiere und alkoholfreien Getränke sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Für Importwaren übernehmen wir eine Haltbarkeitsgarantie von 4 Monaten bei fachgerechter Lagerung.
  5. Reklamationen von Fassbier müssen spätestens innerhalb 4 Wochen ab Lieferdatum geltend werden. Das betreffende Fass selbst muss dann spätestens innerhalb einer weiteren Woche an unserem Lager in Holthusen eintreffen. Bei berechtigten Reklamationen vergüten wir nur Fässer, die mindestens halbgefüllt sind. In diesen Fällen erfolgt die Gutschrift nur in höhe der tatsächlich zurückgegebenen Menge.
  6. Zahlungen sind sofort bei Lieferung in bar, durch Scheck oder Banklastschrift zu leisten. Schecks werden unter Vorbehalt der Einlösung gebucht; Wechsel werden nicht angenommen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarungen.
  7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Wiederholter Zahlungsverzug berechtigt uns zur Einstellung der Lieferungen. Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatz können hieraus gegen uns nicht hergeleitet werden. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
  8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu äußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherheit an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
  9. Paletten, Fässer, Kisten und Mehrwegflaschen (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen und bleiben Eigentum unserer Lieferanten.
  10. Für Mehrwegflaschen, Kisten und Paletten wird Pfandgeld nach unserer bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet, wobei Leergut nur im Umfang der Vollgutlieferungen zurückgenommen wird. Das Pfand wird dabei angerechnet. Unsortiertes, beschädigtes oder sehr stark verschmutztes Leergut wird nicht angenommen und kann auch nicht verrechnet werden.
  11. Die Leergutsalden gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich beanstandet werden.
  12. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schwerin, wenn unser Vertragspartner a) Vollkaufmann ist, b) keinen allgemeinen Gerichtsstand der Bundesrepublik Deutschland hat, c) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschlandverlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.